Die Organisation der Tagespflege wird durch die gesetzlichen Vorgaben der Pflegeversicherung geregelt. Seit dem 01.01.2015 steht jedem Pflegebedürftigen mit einem
Pflegegrad die Pflegesachleistung zusätzlich in voller Höhe für die Tagespflege zur Verfügung, ohne dass dies aufs Pflegegeld oder die Pflegesachleistung in der Häuslichkeit angerechnet wird. Es
handelt sich um zwei "verschiedene Töpfe".
Bei Vorliegen eines Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse einen großen Teil der Kosten bis zum jeweiligen monatlichen Höchstsatz. Der Gast muss lediglich die
Kosten für die Unterkunft und Verpflegung in Höhe von ca. 14 Euro pro Tag bezahlen. Diese Kosten können monatlich von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 125 Euro erstattet
werden.
Beispiel A:
Frau Müller hat den Pflegegrad 4. Sie bekommt monatlich 728 Euro Pflegegeld. Sie möchte die Tagespflege Montags bis Freitags besuchen und benötigt einen Fahrdienst mit Rollstuhltransport.
Die Kosten für die Tagespflege belaufen sich im Durchschnitt pro Monat auf 1.058,42 Euro zzgl. der Inanspruchnahme des Fahrdienstes mit 356,40 Euro. Diese Kosten werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Frau Müller bekommt eine Rechnung für die Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 305,80 Euro, Diese reicht sie bei der Pflegekasse ein und bekommt 125 Euro erstattet. Es entstehen lediglich die Kosten in Höhe von 180,80 Euro. Das Pflegegeld wird weiterhin in voller Höhe ausgezahlt.
Beispiel B:
Frau Meyer hat den Pflegegrad 2. Sie bekommt monatlich 316 Euro Pflegegeld. Sie möchte die Tagespflege Montags und Mittwochs besuchen und benötigt einen Fahrdienst.
Die Kosten für die Tagespflege belaufen sich im Durchschnitt pro Monat auf ca. 298,93 Euro zzgl. der Inanspruchnahme des Fahrdienstes mit ca. 81,78 Euro. Diese Kosten werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Frau Meyer bekommt eine Rechnung für die Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 120,93 Euro. Diese reicht sie bei der Pflegekasse ein und bekommt die 120,93 Euro erstattet. Das Pflegegeld wird weiterhin in voller Höhe ausgezahlt.